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Deutschland & Zusammenleben

Wahl

Bei einer Wahl entscheiden viele Menschen mit einem Stimmzettel, wer sie vertreten soll.

Wer wählen darf, bekommt Post und geht am Wahltag ins Wahllokal – oder schickt die Stimme vorher per Brief. In einer Kabine kreuzt man an, wen man wählen möchte, und wirft den Zettel gefaltet in die Urne.

Danach zählen freiwillige Helferinnen und Helfer alle Stimmen öffentlich aus. Wer die meisten hat, zieht ins Parlament ein.

Gut zu wissen

  • Fünf Grundsätze: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
  • Geheim heißt: Niemand darf sehen, was du ankreuzt – deshalb die Kabine.
  • Für den Bundestag darf man ab 18 wählen, bei der Europawahl schon ab 16.

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